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   OLG Frankfurt, 07.05.2019 - 21 W 42/19   

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https://dejure.org/2019,15445
OLG Frankfurt, 07.05.2019 - 21 W 42/19 (https://dejure.org/2019,15445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2019 - 21 W 42/19 (https://dejure.org/2019,15445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 21 W 42/19 (https://dejure.org/2019,15445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2353; FamFG § 352; ZPO §§ 322, 325
    Keine Bindung des Nachlassgerichts an Versäumnisurteil des Prozessgerichts

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2353 ; FamFG § 352 ; ZPO § 322 ; ZPO § 325
    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de

    FamFG § 58
    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 223
  • FamRZ 2020, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2019 - 21 W 42/19
    Zwar entfaltet ein zivilgerichtliches Feststellungsurteil präjudizielle Rechtskraft für das Erbscheinverfahren und vermag das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung zu binden (vgl. OLG Frankfurt am Main ZEV 2016, 275; OLG München NJW 2016, 2512; Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2353 Rn. 77).

    Dies gilt auch, wenn es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt (vgl. OLG Frankfurt am Main ZEV 2016, 275; kritisch MüKoBGB/J.Mayer, 6. Aufl., § 2359 Rn. 38; Zimmermann ZEV 2010, 457, 461).

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2019 - 21 W 42/19
    Dem steht nicht entgegen, dass nach herrschender Auffassung der Erbschein im zivilgerichtlichen Erbenfeststellungsverfahren gegenüber den Erbprätendenten keine Rechtsvermutung nach § 2365 BGB entfaltet (vgl. BGH ZEV 2010, 468, 469; Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2353 Rn. 77; Adam ZEV 2016, 233, 234).
  • OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15

    Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2019 - 21 W 42/19
    Zwar entfaltet ein zivilgerichtliches Feststellungsurteil präjudizielle Rechtskraft für das Erbscheinverfahren und vermag das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung zu binden (vgl. OLG Frankfurt am Main ZEV 2016, 275; OLG München NJW 2016, 2512; Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2353 Rn. 77).
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